Kriegsmarine

Kriegsmarine

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Kriegs|ma|ri|ne 〈f. 19; unz.〉 dem Krieg zur See dienender Teil der Marine; Ggs Handelsmarine

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Kriegs|ma|ri|ne, die:
Seestreitkräfte eines Landes.

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Kriegsmarine,
 
Bezeichnung für die Seestreitkräfte eines Staates. Aufgabe einer Kriegsmarine ist im Frieden die Wahrung der maritimen Interessen, im Krieg die Verteidigung der Küsten und der Kampf zur See (Seekrieg). Den Kern einer Kriegsmarine bildet die (Kriegs-)Flotte, die die Gesamtheit der Kriegsschiffe umfasst. Deren Versorgung, Wartung und Instandsetzung erfolgt in eigenen Marine- oder Flottenstützpunkten (Kriegshäfen). Moderne Kriegsmarinen verfügen über see- und landgestützte Marine- oder Seeluftstreitkräfte (Marineflieger) für Aufklärungs- und Kampfaufgaben sowie über Kräfte, die für amphibischen Operationen geeignet sind (Marineinfanterie). Zur Führung der Kriegsschiffe von Land aus gibt es besondere Führungs- und Fernmeldeeinrichtungen. Ferner gehören zur Kriegsmarine die heute nur noch in seltenen Fällen unterhaltenen Küstenbefestigungen mit der Küstenartillerie.
 
Die Stärke der Kriegsmarine eines Staates und die Zusammensetzung der jeweiligen Kriegsflotte hinsichtlich der verschiedenen Kriegsschiffgattungen ist v. a. abhängig von der geographischen und geostrategischen Lage, den politischen Absichten und wirtschaftlichen Notwendigkeiten (Bedeutung der Seeverbindungen für den Handel) sowie den daraus abgeleiteten strategischen und operativen Aufgaben der Kriegsmarine.
 
 
Die Entwicklung der Kriegsmarine beginnt mit der Trennung von Handels- und Kriegsschiff im Altertum. Ägypter und v. a. Phöniker unterhielten im Mittelmeerraum kleine Kriegsflotten, denen ab dem 6. Jahrhundert v. Chr. die größeren, schon relativ durchorganisierten Kriegsmarinen der Griechen und Karthager, ab dem 3. Jahrhundert v. Chr. die der Römer folgten. Im Früh- und Hochmittelalter fehlte den christlichen Staaten (mit Ausnahme von Byzanz) im Allgemeinen die zum Unterhalt einer Kriegsmarine notwendige leistungsfähige Staatsorganisation. Bedingt durch den sich ausweitenden Seehandel und das Entstehen der Nationalstaaten kam es im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit zur Bildung der Kriegsmarine der italienischen Handelsstädte und der westeuropäischen Königreiche. Im Zeitalter der Entdeckungen und mit der Verlagerung des Handels auf den Atlantischen Ozean wurden die spanische und portugiesische, später auch die englische Kriegsmarine zu Trägern von Großmachtbildung und weltweiter Expansion. Im 17. Jahrhundert erlangte die niederländische Kriegsmarine vorübergehend, die englische Kriegsmarine auf Dauer die Vorbild- und Führungsrolle auf den Weltmeeren.
 
Nach dem Ersten Weltkrieg traten die USA und Japan als Hauptseemächte neben Großbritannien; Versuche vertraglicher Rüstungsbegrenzungen zur See hatten nur kurzfristig Erfolg (Washingtoner Flottenabkommen, Londoner Flottenkonferenz).
 
Entwicklung in Deutschland:
 
Abgesehen von den Kriegsschiffen der mittelalterlichen Hanse gab es auf dem Boden des Heiligen Römischen Reiches lange Zeit keinerlei Seestreitkräfte. Die ersten Ansätze zur Bildung einer Kriegsmarine erfolgten in Brandenburg durch den Großen Kurfürsten, in Österreich unter Karl VI. (1726).
 
Die Frankfurter Nationalversammlung beschloss 1848 die Schaffung einer »deutschen Reichsflotte«, die im Krieg um Schleswig-Holstein gegen die dänische Seeblockade eingesetzt werden sollte. Die ersten fünf Schiffe dieser Flotte wurden noch im selben Jahr angekauft, weitere sechs Einheiten 1849 in Dienst gestellt. Seit April 1852 wurde die unter dem Befehl von K. R. Bromme stehende Reichsflotte aufgelöst, der allgemeine »Auflösungsbefehl« am 31. 3. 1853 erlassen.
 
Die seit Anfang der 50er-Jahre des 19. Jahrhunderts unter dem Prinzen Adalbert von Preußen im Aufbau befindliche preußische Flotte wurde 1867 zur Flotte des Norddeutschen Bundes, diese 1871 zur kaiserlichen Marine des Deutschen Reiches. Zunächst nur zum Küstenschutz und Auslandsdienst bestimmt, wurde sie unter Wilhelm II. besonders gefördert und seit 1898 durch A. von Tirpitz zu einer Hochseeflotte ausgebaut, die Deutschland kurz vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges zur zweitstärksten Seemacht der Erde werden ließ.
 
Durch den Versailler Vertrag wurde die Reichsmarine der Weimarer Republik auf wenige veraltete Einheiten beschränkt, Neubauten waren nur in begrenztem Umfang gestattet. Diese Bindungen fielen mit dem Deutsch-Britischen Flottenabkommen (1935) fort; die deutsche Kriegsmarine durfte 35 % der britischen Kriegsschifftonnage bauen. Trotzdem ging der Aufbau der Kriegsmarine (Umbenennung am 21. 5. 1935) nur langsam vonstatten; bei Kriegsbeginn 1939 betrug ihre Stärke nur 10 % der britischen Kriegsmarine. 1945 wurden die noch vorhandenen Bestände als Kriegsbeute verteilt oder verschrottet.
 
Die BRD begann aufgrund der Pariser Verträge 1955 mit dem Aufbau einer Kriegsmarine, die als Teilstreitkraft der Bundeswehr amtlich Marine heißt, jedoch zur Unterscheidung von der früheren deutschen Kriegsmarine und von der Handelsmarine im allgemeinen Sprachgebrauch auch Bundesmarine genannt wird. - Die DDR begann 1956 mit der Aufstellung einer Kriegsmarine, die als Volksmarine bezeichnet wurde (Nationale Volksarmee).
 
 
A. Köster: Das antike Seewesen (1923, Nachdr. 1969);
 A. Röhr: Hb. der dt. Marinegesch. (1963);
 G. Bidlingmaier: Seegeltung in der dt. Gesch. (1967);
 K. Gogg: Österreichs K. (Salzburg 1967);
 M. Salewski: Die dt. Seekriegsleitung 1935-1945, 3 Bde. (1970-75);
 H.-J. Witthöft: Lex. zur dt. Marinegesch., 2 Bde. (1977-78);
 S. Terzibaschitsch: Seemacht USA, 2 Bde. (1982);
 S. Breyer u. P. J. Lapp: Die Volksmarine der DDR. Entwicklung, Aufgaben, Ausrüstung (1985);
 
Die Dt. K. 1935-1945, bearb. v. S. Breyer u. a., 5 Bde. (1985-89);
 E. P. von der Porten: Die dt. K. im Zweiten Weltkrieg (a. d. Engl., 51988).
 
Zeitschriften: Marine-Rundschau (1890-1944, 1953 ff.);
 
Marineforum (1974 ff.; früher u. a. T.);
 
Naval Forces (Farnborough 1980 ff.).
 

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Kriegs|ma|ri|ne, die: Seestreitkräfte eines Landes.

Universal-Lexikon. 2012.

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